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KG, 22.09.1998 - 9 U 6908/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- AOPA-Arbeitskreis der Fliegenden Juristen und Steuerberater , S. 202 (Leitsatz)
Schuldhafte Verletzung von Ausbildungspflichten - Fallschirmspringerausbildung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Papierfundstellen
- VersR 2000, 505
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94
Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel; …
Auszug aus KG, 22.09.1998 - 9 U 6908/95
Diese Erklärung, bei der es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 1 Abs. 1 AGB-Gesetz handelt, ist unwirksam, weil darin auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit entgegen § 11 Nr. 7 AGB-Gesetz , der auch auf deliktische Ansprüche entsprechend anwendbar ist (vgl. BGH NJW 1995, 1488, 1489), ausgeschlossen wird.